Die Idee einer „Moschee-Steuer“ zur Finanzierung von muslimischen Gemeinden stößt unter Politikern auf wachsende Zustimmung. Der für die Deutsche Islam Konferenz zuständige Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Kerber, zeigte sich am 26. Dezember gegenüber dem Onlineportal „Welt“ offen für derartige Überlegungen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Moscheen die Anforderungen des Religionsverfassungsrechts an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllten.”
Lesen Sie den Artikel dazu auf islamische-zeitung.de, vom 27. Dez. 2018

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