“Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Kanton Genf dürfen weiterhin religiöse Zeichen tragen – beispielsweise Kopftücher oder Halsketten mit Kreuzen. Das hat das Genfer Kantonsgericht entschieden. Mit revidierte das Genfer Verfassungsgericht das im Februar vom Stimmvolk verabschiedete Laizitätsgesetz teilweise. Darin wird festgehalten, dass sich der Staat neutral verhalten soll.”
 
Hören Sie den ganzen Beitrag dazu auf srf.ch, vom 26. Nov. 2019

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