“Das Bundesgericht weist das Tessiner Kantonsparlament in die Schranken. Die Richter in Lausanne haben zwei Beschwerden gegen das Verhüllungsverbot teilweise gutgeheissen. Der Kern des Verbots – das Tragen von Burka oder Nikab – ist allerdings nicht umstritten.”
Lesen Sie den ganzen Artikel dazu auf srf.ch, vom 12. Okt. 2018
 

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