“Einer Frau mit Kopftuch wurde in Belgien der Zutritt zu einem Gerichtssaal verweigert. Nun urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Belgien damit gegen die Menschenrechte verstossen hat.”
 
 
Lesen Sie den ganzen Artikel dazu auf nzz.ch, vom 18. Sept. 2018

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