“In Genf bleibt das Tragen religiöser Symbole durch Angestellte der öffentlichen Verwaltung verboten. Die Bürgerrechtskammer des Genfer Obergerichts hat einer Beschwerde gegen die Regelung keine aufschiebende Wirkung zuerkannt.”
Lesen Sie den Beitrag dazu auf kath.ch, vom 13. Mai 2019

Diskriminierung melden

Melde uns Deinen Diskriminierungsfall und wir helfen Dir weiter

Meldeplattform

Anmeldung für den Newsletter

Social Media