“Ein muslimischer Vater, der seine drei Söhne vom weihnachtlichen Probesingen im Schulunterricht fernhielt, ist zu Recht gebüsst worden. Die obligatorische Teilnahme an der Probe in einer Kirche habe das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht verletzt, befand das Zürcher Obergericht.”
 
Lesen Sie den Artikel in der Basler Zeitung, vom 07. März 2019
 
 

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