“Vergangenen Frühling hat der Basler Gerichtsrat sein Personalreglement geändert: Justizpersonen ist es fortan untersagt, im Gerichtssaal religiöse Symbole zu tragen. Ein Anwalt legte dagegen Beschwerde am Bundesgericht ein – doch die wurde nun abgewiesen.”
Lesen Sie mehr dazu, in der NZZ, vom 22. März 2019

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