Deutsche Verfassungsrichter: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist rechtens 27. Februar 2020 | No Comments | NEWS
“Muslimischen Juristinnen in Ausbildung darf verboten werden, im Gericht ein Kopftuch zu tragen. Das hat das deutsche Verfassungsgericht entschieden.” Lesen Sie den Beitrag dazu in der NZZ, vom 27. Feb. 2020 Facebook0Tweet0 Previous Post Et si le sort de la mosquée de Genève passait par Vienne? Next Post Nationaler Aktionsplan gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus: Umsetzung des Impulsprogramms – Fortführung admin