“Die Stimmbürger in Genf haben das Laizismus-Gesetz mit knapper Mehrheit angenommen – nun wird sich das Verfassungsgericht mit den umstrittenen Punkten befassen müssen.” Lesen Sie den Artikel dazu auf tachles.ch, vom 15. Feb. 2019 Facebook0Tweet0 Previous Post Trennung von Kirche und Staat à la Genevoise Next Post Rekurs gegen Genfer Laizitätsgesetz admin