“Gegen die Polizistin, die einen jungen Mann gebüsst hat, welcher einen Bekannten mit dem «Allahu akbar»-Ausruf begrüsst hat, wird kein Verfahren wegen Rassendiskriminierung eröffnet.”
Lesen Sie den ganzen Artikel dazu in den Schaffhauser Nachrichten, vom 18. Feb. 2019

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