“Gegen die Polizistin, die einen jungen Mann gebüsst hat, welcher einen Bekannten mit dem «Allahu akbar»-Ausruf begrüsst hat, wird kein Verfahren wegen Rassendiskriminierung eröffnet.” Lesen Sie den ganzen Artikel dazu in den Schaffhauser Nachrichten, vom 18. Feb. 2019 Facebook0Tweet0