“Die EKR widmet die 42. Nummer des TANGRAM den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen der Integrationsarbeit und der Rassismusbekämpfung. Beide sind unverzichtbar, ergänzen sich und bezwecken im Wesentlichen, allen Menschen das Zusammenleben unter dem Respekt der in unserem Rechtsstaat garantierten Grundrechte zu ermöglichen.”
 
Weitere Infos dazu finden Sie unter ekr.admin.ch, Dez. 2018
 
 

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