Kommission sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf bei Armeeseelsorge

„Es braucht keine gesetzliche Regelung, wer in der Schweizer Armee Seelsorge leisten darf. Diese Haltung vertritt die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats. Mit 15 zu 9 Stimmen hat am Dienstag beschlossen, dem Nationalrat die Parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor zur Ablehung zu empfehlen.“
 
Lesen Sie den ganzen Artikel dazu auf kath.ch, vom 01. Nov. 2018