Eine St. Galler Schülerin darf weiterhin mit dem Kopftuch zur Schule gehen. Das Bundesgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass kein genügender Grund für ein Verbot besteht.
Eine 2001 geborene, aus Bosnien stammende Schülerin darf in St. Margrethen SG mit Kopftuch zur Schule gehen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Schule St. Margrethen im Zusammenhang mit deren Kopftuchverbot abgewiesen.
Das Bundesgericht kam am Freitag in einer öffentlichen Beratung zum Schluss, dass die gesetzliche Grundlage für ein Verbot zwar vorhanden ist. Weil mit dem Verbot des Tragens eines Kopftuchs aus religiösen Gründen jedoch die Glaubens- und Gewissensfreiheit eingeschränkt wird, müssten mehrere Bedingungen erfüllt sein, damit ein Verbot zulässig wäre. In St. Margrethen ist dies nicht der Fall.
Kein öffentliches Interesse
Die Bundesrichter hielten fest, es fehle an einem öffentlichen Interesse, das ein Verbot rechtfertigen würde. So werde die für einen geregelten Schulunterricht notwendige Disziplin und Ordnung nicht gestört, wenn eine Schülerin ein Kopftuch trage.
Auch werde der religiöse Friede damit nicht gefährdet, und es finde kein Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot statt. Was die Integration und Frage der Gleichstellung von Mann und Frau betrifft, so betonten die Richter, dass es eben im Sinne des Mädchens sei, den Unterricht zu besuchen, um danach eine berufliche Laufbahn einschlagen zu können.
Unterschiedliche Reaktionen
Die Föderation Islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS) begrüsste das Bundesgerichtsurteil. «Wer behauptet, das Tragen eines islamischen Kopftuchs sei kein Menschenrecht und habe nichts mit der Religion zu tun, der irrt», sagte FIDS-Sprecher Önder Günes auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Die Schule St. Margrethen SG als Beschwerdeführerin sieht im Kopftuch ein Integrationshindernis. Das Bundesgericht gewichte mit seinem Urteil die individuelle Religionsfreiheit höher als das Interesse an einer erfolgreichen Integration, heisst es in einer Stellungnahme der Schule.
Der Schulrat von St. Margrethen sei nach wie vor überzeugt, dass das Tragen des islamischen Kopftuchs bereits im Kindesalter «ein Symbol für eine fundamentalistische Auslegung des Islams und damit ein Integrationshindernis» sei.
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