Infolge der Angaben der Oberstaatsanwaltschaft Zürich hat die FIDS mit grosser Bestürzung auf die höchst verwerflichen Aussagen des Imams der An-Nur Moschee in Winterthur reagiert. Ein Aufruf zu Mord und Denunziantentum an Muslimen, die nicht am gemeinsamen Gebet teilnehmen, hat weder Platz in der islamischen Tradition, noch in der schweizerischen Rechtsprechung.
Diese Überzeugung bezieht sich selbstverständlich auch unabhängig der jeweiligen Religion, gegen jeden Mord- oder Gewaltaufruf aus religiösen Gründen. Das friedliche Zusammenleben aller Religionsangehörigen in der Schweiz darf auf keinen Fall durch solche Gewaltaufrufe gefährdet werden.
Solche Aussagen werden auf Seiten der FIDS in keiner Weise toleriert. Imame mit solchem Gedankengut dürfen ihre Funktion nicht weiter praktizieren und sollen rechtlich geahndet werden.
Regensdorf, 02.11.2016
Kontaktstelle:   media@fids,ch
 

Diskriminierung melden

Melde uns Deinen Diskriminierungsfall und wir helfen Dir weiter

Meldeplattform

Anmeldung für den Newsletter

Social Media