Bern, 20.10.2021 – Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bestraft werden. Der Bundesrat schlägt vor, den neuen Verfassungsartikel zum Verhüllungsverbot im Strafgesetzbuch umzusetzen. An seiner Sitzung vom 20. Oktober hat er die Vernehmlassung zum neuen Straftatbestand eröffnet. Diese dauert bis am 3. Februar 2022.

Lesen Sie mehr dazu auf admin.ch, vom 20. Okt. 2021

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