Verschiedene Kantone haben in den letzten Jahren ihr Verfassungsrecht revidiert und die Institution der öffentlich-rechtlichen und öffentlichen Anerkennung im Hinblick auf neue Religionsgemeinschaften geöffnet. Dies hat mancherorts zu Anerkennungsgesuchen von Religionsgemeinschaften geführt. Im Kanton Basel-Stadt wurden unlängst mit der Christengemeinde, der Neu-Apostolischen Kirche und den Aleviten neben den bisherigen drei weitere Religionsgemeinschaften öffentlich anerkannt. Wie sieht es jedoch aus mit der Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften? Besteht der politische Wille sie anzuerkennen – namentlich wenn es um den Islam geht – und welche organisatorischen Probleme stellen sich?
Weitere Informationen unter: http://www.unifr.ch/ius/religionsrecht_de/veranstaltungen/aktuell-tagung

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