FRAUENFELD. Die SVP Thurgau plant einen Vorstoss für ein Kopftuchverbot an Schulen. Für den Präsident der Föderation islamischer Dachverbände Schweiz, Hisham Maizar, ist dieses Ansinnen nicht nur unverhältnismässig, sondern auch diskriminierend.
Herr Maizar, islamische Mädchen und junge Frauen, die in der Schule ein Kopftuch tragen, scheinen im Thurgau eine grosse Gefahr darzustellen.
Hisham Maizar: Es erstaunt mich wahrhaftig, dass man vor einem Quadratmeter Stoff so viel Angst hat, um von einer Gefahr zu sprechen.
Wieso lanciert dann die SVP Thurgau überhaupt einen Vorstoss, der unter anderem das Kopftuch an Schulen verbieten will?
Maizar: Das müssten Sie eigentlich die Vorstosser, die SVP Thurgau fragen. Wahrscheinlich ist den Initianten bewusst geworden, dass nationale Lösungen nicht umsetzbar sind.
Geht es denn wirklich nur um ein Kopftuchverbot? Oder zeigt sich hier auch die Angst vor dem Islam?
Maizar: Meiner Meinung nach geht es der SVP weniger um das Kopftuch, sondern vielmehr darum, Emotionen gegen den Islam zu schüren. Das hatten wir schon bei der Minarett-Initiative. Nun dient das Kopftuch als Aufhänger.
Inwiefern sind im Koran eigentlich Regeln oder Empfehlungen zum Kopftuch zu finden?
Maizar: Das Kopftuch an sich ist im Koran nicht explizit erwähnt, sondern wird nur angedeutet. Dafür sind in den Hadithen, also in den Überlieferungen Mohammeds, Aussagen im Sinne von Empfehlungen zu finden. Da heisst es, dass der Überwurf Gesicht und Hände stets freihalten solle. Insofern stellt ein Kopftuch im Schulunterricht absolut keine Behinderung oder Gefahr dar.
War mit solchen Vorstössen zu rechnen, nachdem das Bundesgericht im Fall Bürglen keinen Grundsatzentscheid fällte?
Maizar: Für uns war es nur eine Frage der Zeit. Das Urteil bezog sich leider nur auf die Schule in Bürglen. Die Föderation islamischer Dachverbände Schweiz aber hätte sich genau einen Grundsatzentscheid gewünscht. Denn betrachtet man die Situation nur fallweise, ist absolut keine Verhältnismässigkeit gegeben.
Ist es der richtige Weg, über ein kantonales Volksschulgesetz ein Verbot erwirken zu wollen?
Maizar: Die Initianten versuchen es auf viele verschiedene Arten mit der Islamophobie. Ein kantonales Schulgesetz ist wohl der einzig mögliche Weg, weil alles andere gegen die Bundesverfassung verstossen würde.
Die SVP Thurgau will mit ihrem Vorstoss ja auf die Kleiderordnung im Allgemeinen abzielen.
Maizar: Das ist nur ein Vorwand, um nicht im Vorhinein schon als islamfeindlich abgestempelt zu werden. Würden auf Initiative der Schulen im Thurgau kantonale Empfehlungen zu den Kleidern ein Thema werden, könnte ich das noch eher nachvollziehen.
Aber der Verband Thurgauer Schulgemeinden spricht sich gegen eine Einheitslösung aus, weil die Schulgemeinden dadurch an Autonomie einbüssen.
Maizar: Der Autonomieverlust kommt hinzu. Im Zentrum steht für mich aber ganz klar die Verhältnismässigkeit, die nicht gegeben ist. Wir sprechen hier vielleicht von einem halben Dutzend Schülerinnen im Thurgau, die im Unterricht aus Gründen ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch tragen.
Sie betonen stets die Unterscheidung zwischen Kopftuch und Kopfbedeckung.
Maizar: Eine Kleiderordnung ist immer ein Eingriff in die persönliche Freiheit. Wäre die Rede von einem allgemeinen Verbot von Kopfbedeckungen, liesse sich das möglicherweise noch rechtfertigen. Doch im Falle des Kopftuchs würden wenige junge Muslimas in höchstem Masse diskriminiert.
Was bedeuten solche Vorstösse und die Diskussionen rundherum für die islamische Religionsgemeinschaft in der Schweiz?
Maizar: Diese endlosen Diskussionen sind weder der Integration noch dem Demokratiegedanken förderlich. Denn sie werden für die islamischen Gemeinschaften immer mehr zu einer Belastung. (Quelle: St.Galler Tagblatt)