Einstimmiger Entscheid in Lausanne:
Zwei Mädchen im Kanton Thurgau dürfen mit einer Kopfbedeckung zur Schule gehen. Die Grundsatzfrage über das Kopftuchverbot wurde jedoch offengelassen.
Zwei muslimische Mädchen dürfen in der Thurgauer Gemeinde Bürglen weiterhin mit dem Kopftuch zur Schule. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde abgewiesen, die Grundsatzfrage der Zulässigkeit eines Kopftuchverbots für Schulen aber offengelassen. Der Fall eignete sich nicht für ein Grundsatzurteil, weil eine Gemeinde die Beschwerde eingereicht hatte. Darum sei die Beschwerde unter dem Blickwinkel der Gemeindeautonomie beurteilt worden, sagte Rechtsanwalt Daniel Vischer, der die beiden Musliminnen vertritt, im Gespräch mit Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Nach diesem Entscheid seien aber die Chancen eines Kopftuchverbots bestimmt nicht gestiegen.
Der Fall betrifft zwei 17-jährige mazedonische Mädchen, die die Schule im thurgauischen Bürglen besuchen und ein Kopftuch tragen. Die Schulordnung legt fest, dass die Schule zum Ziel «eines vertrauensvollen Umgangs ohne Kopfbedeckung besucht wird».
Aus diesem Grund ist das Tragen von Caps, Kopftüchern oder Sonnenbrillen während der Schulzeit verboten. Im Frühling 2011 stellten die beiden jungen Frauen ein Dispensationsgesuch, das von den zuständigen Behörden abgewiesen wurde.
Einstimmig abgewiesen
Das Thurgauer Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde der Betroffenen vor einem Jahr gut. Es war zum Schluss gekommen, dass die Schulgemeinde in unzulässiger Weise in die Glaubens- und Gewissensfreiheit der zwei Schülerinnen eingegriffen habe. Einerseits fehle es an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, anderseits sei die Massnahme unverhältnismässig.
Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Gemeinde nun einstimmig abgewiesen. Die grundsätzliche Frage, ob das Tragen des Kopftuchs in Schulen verboten werden darf, blieb dabei unbeantwortet.
Beschwerdeführerin war die Gemeinde. Die Beschwerde wurde unter dem Blickwinkel der Gemeindeautonomie beurteilt. Ein grundsätzliches Kopftuchverbot werde es schwer haben vor Bundesgericht. (wid/sda)

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