ST.GALLEN. Die St.Galler Gemeinden sollen künftig auf ihren Friedhöfen spezielle Grabfelder für Religionsgemeinschaften – etwa Moslems – festlegen dürfen. Die Regierung schlägt eine Anpassung des kantonalen Gesetzes über Friedhöfe und Bestattungen vor. Damit würden «keine Sonderrechte geschaffen», heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Mit der neuen Regelung können die Gemeinden in ihren kommunalen Reglementen Grabfelder zum Beispiel für Kinder oder Religionsgemeinschaften festlegen, sofern dafür ein Bedürfnis besteht.
Der Vorschlag war vor einem Jahr in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen. Die SVP bezeichnete separate Grabfelder als unnötig, und auch die FDP sowie verschiedene Gemeinden lehnten die Vorlage. In der Folge formulierte der Kanton die Gesetzesänderungen neu und sprach ihn mit den Gemeinden ab.Die vorgeschlagene Gesetzesrevision soll die Gemeindeautonomie stärken und dem Wandel der gesellschaftlichen Bedürfnisse bei den Bestattungen Rechnung tragen. Nicht geändert werden die Regelungen zur Grabesruhe und zu den Kosten.
Im Kanton St.Gallen lassen sich heute vier Fünftel aller Verstorbenen kremieren (feuerbestatten). Erdbestattungen machen nur noch ein Fünftel aus. Die beiden Bestattungsarten werden deshalb im Gesetz gleichgestellt. (sda) Quelle: St. Galler Tagblatt