Beschwerde gegen Kopftuchverbot an Basler Gerichten

  • „Die Beschwerde richtet sich gegen eine Änderung des Personalreglements der Basler Gerichte von Mitte April durch den Gerichtsrat. Diese untersagt Mitarbeitenden das Tragen von religiösen Kopfbedeckungen wie Turban, Kopftuch oder Kippa.
  • Anwalt Stefan Suter begründet die Beschwerde zum einen damit, dass für eine Einschränkung der Religionsfreiheit eine Gesetzesänderung nötig wäre. Dafür sei der Grosse Rat zuständig, dem Gerichtsrat fehle dazu die Kompetenz.“

Hören Sie den ganzen Beitrag auf srf.ch, vom 29. Juni 2018