Kopftuch nur mit Bewilligung

„Schuhhändler verbieten ihren Lehrtöchtern die Kopfbedeckung.
Die Regelung von Schuhschweiz sei diskriminierend, sagt Ex-Bundesrichter Giusep Nay. Die FIDS sieht die Religionsfreiheit verletzt.“
 
Lesen Sie den ganzen Artikel im Blick vom 30. Dez. 2017