Bundesrat: Kein Verhüllungsverbot in der Verfassung, aber gesetzliche Regeln

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ ab. Er ist der Ansicht, die Kantone sollen wie bisher selber über Verhüllungsverbote im öffentlichen Raum entscheiden können. Dort, wo die Gesichtsverhüllung zu einem Problem wird und eine Regelung auf Bundesebene angezeigt ist, schlägt der Bundesrat gezielte Massnahmen auf Gesetzesstufe vor. Mit einer speziellen Strafbestimmung soll jeglicher Zwang, das Gesicht zu verhüllen, geahndet werden. Ausserdem setzt der Bundesrat Grenzen, wo es um den Kontakt mit Behörden geht. Damit die Behörden wissen, mit wem sie es zu tun haben, sollen die Kontakte mit unverhülltem Gesicht erfolgen. Das schafft Vertrauen. In seiner Sitzung vom 20. Dezember 2017 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.“
Lesen Sie die ganze Medienmitteilung, Der Bundesrat, 20.12.2017