Urteil des Bundesgerichts: Tessiner Burkaverbot muss teilweise angepasst werden

„Das Bundesgericht weist das Tessiner Kantonsparlament in die Schranken. Die Richter in Lausanne haben zwei Beschwerden gegen das Verhüllungsverbot teilweise gutgeheissen. Der Kern des Verbots – das Tragen von Burka oder Nikab – ist allerdings nicht umstritten.“
Lesen Sie den ganzen Artikel dazu auf srf.ch, vom 12. Okt. 2018