Stellungnahme zur parlamentarischen Motion betreffend dem Verbot von ausländischen Finanzierungen für Moscheen und der Verpflichtung zur Transparenz

Die Motion von Herrn Lorenzo Quadri im Nationalrat betreffend der Finanzierung von Moscheen und der Predigt in einer Landessprache wurde abgeleitet von gewissen Ideen des Österreichischen Modells von vor 2 Jahren.
Der Kontext in Österreich ist aber ein völlig anderer. Der Islam ist dort seit 105 Jahren staatlich anerkannt und die Behörden finanzieren die muslimische Gemeinschaft seit vielen Jahren mittels z.B. muslimischen Kindergärten und etwa 350 Lehrer/innen. Die Schweiz unterscheidet sich aber von Österreich. Die Anerkennungsfrage ist hier kantonal geregelt und zur Zeit ist die muslimische Gemeinschaft in keinem Kanton anerkannt und wird auch nicht finanziell unterstützt.
Eines der Prinzipien unserer Verfassung und unseres Staates ist das Recht auf Gleichbehandlung. Es darf daher keinen Generalverdacht oder Diskriminierung gegen eine religiöse oder ethnische Gemeinschaft geben. Wenn man einer religiösen Gemeinschaft das Recht auf Auslandfinanzierung abspricht, müsste man dieses Verbot auch auf alle religiösen Vereine oder Gemeinschaften in der Schweiz anwenden. Man müsste dann möglicherweise komplementäre Finanzierungslösungen durch eine eventuelle Beteiligung vom Staat eruieren.
Um auf verschiedene Bedürfnisse seiner Mitglieder eingehen zu können, bietet die katholische Kirche heute in Zürich 27 Kultusstätten an, in denen die Predigt in insgesamt 12 anderen Sprachen als in Deutsch* gehalten wird, so z.B. in Albanisch, Portugiesisch, Spanisch, Slowakisch, Kroatisch oder Polnisch. Falls man die Muslime zwingen sollte die Predigt in einer Landessprache zu halten, müsste man erneut das Gleichbehandlungsrecht anwenden und die Konsequenzen auch für die anderen religiösen Traditionen anwenden.
Heute herrscht für die muslimische Gemeinschaft eine generelle Schuldsvermutung vor. Es gibt zahlreiche unbegründete Beschuldigungen ohne Beweise oder Rechtfertigungen. Die FIDS stellt sich den Behörden zur Verfügung, um eventuelle Finanzierungen zu untersuchen, die nicht mit dem Rechtsstaat vereinbar sind oder den sozialen Frieden stören. Um dies zu erreichen sind objektive und faktenbasierte Ansichten unabdingbar.
Eine solche Motion untergräbt die beträchtlichen Anstrengungen der muslimischen Gemeinschaften in der Schweiz um lokale Finanzierungen zu finden und deren Unabhängigkeit vom Ausland zu erhöhen. Die Behörden haben schon mehrere Revisionen in muslimischen Gemeinschaften durchgeführt. Mehrere zu Unrecht der Auslandfinanzierung beschuldigten muslimischen Organisationen haben den Behörden und Journalisten ihre Konti geöffnet um zu beweisen, dass der allergrösste Teil der Finanzierungen mit einem Schweizerischen Bankenursprung eingegangen sind.
Die FIDS besteht in ihren Leitlinien darauf , dass sich die Mitglieder an die Regeln und Gesetze halten und alles daran setzen um ein Niveau der Transparenz zu erreichen, das vom Staat verlangt wird. Sie arbeitet mit staatlichen und kantonalen Behörden um die Integrationsarbeit zu vereinfachen, um alle Formen von Extremismus zu bekämpfen und um ausländische Einmischungen zu reduzieren, damit der soziale Frieden in der Schweiz ermöglicht wird.
Die FIDS begrüsst den richtigen Standpunkt von Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga während der Debatte zur Motion Quadri im Nationalrat. Wir hoffen, dass die weitere Debatte im Ständerat auf objektive und nicht diskriminierende Weise geführt wird. Die FIDS stellt sich für alle Diskussionen zur Verfügung, um weitere Entwicklungen zu debattieren damit Richtlinien ausgearbeitet werden können, um den religiösen und sozialen Frieden in der Schweiz weiter zu fördern.
 
Media Team FIDS